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Fliegen lernen

Segelfliegen - Was ist das überhaupt?

Hast du schon einmal einen Greifvogel beim Fliegen beobachtet? Wie er minutenlang in der Luft schwebt, ohne einmal mit den Flügeln zu schlagen? Genau das ist Segelfliegen! Genau wie die Vögel nutzen wir die kraftsparende und effiziente Art des Gleitfluges, um in der Luft zu bleiben. Möglich wird dies durch Aufwinde, deren Energie in Höhe und Fluggeschwindigkeit umgesetzt wird. Diese Aufwinde entstehen entweder thermisch durch Sonneneinstrahlung oder durch topografische Hindernisse wie beispielsweise Berge. 

Segelfliegen bedeutet, ein Flugzeug ohne einen Motor im Gleitflug zu bewegen. Dabei suchen die Pilotinnen und Piloten nach Aufwinden, an denen sie sich "hochkurbeln". Haben sie genügend Höhe fliegen sie weiter zum nächsten Aufwind. Dank den hervorragenden Gleiteigenschaften von modernen Segelflugzeugen sind auf diese Art und Weise stundenlange Flüge möglich, bei denen Strecken über 1000 km zurückgelegt werden können. 


Segelfliegen ist Teamsport!

Da die meisten Segelflugzeuge keinen Motor besitzen, muss man sich gegenseitig helfen in die Luft zu kommen. Wir treffen uns morgens, um die Flieger aus dem Hangar zu schieben, ziehen die Flugzeuge aus ihren Anhängern und bauen sie auf. Wir bereiten die Schleppwinde oder das Schleppflugzeug vor und organisieren einen sicheren Flugbetrieb. Dazu wird viel Personal und ein verantwortungsvolles Handeln benötigt.

Um in die Luft zu kommen, gibt es prinzipiell 3 Möglichkeiten:

Windenstart

Beim Windenstart wird das Segelflugzeug mit Hilfe einer Seilwinde in die Luft gezogen. Das Seil wird dabei auf einer Windentrommel aufgerollt, das Segelflugzeug wird auf etwa 90–130 km/h beschleunigt. Durch den Auftrieb, der dabei an den Tragflächen entsteht, hebt das Segelflugzeug ab, wenn ein ausreichender Bodenanstellwinkel der Tragflächen gegeben ist. Durch sanftes Ziehen am Höhenruder geht der/die Pilot/-in dann in den Steigflug über, bis das Seil schließlich automatisch kurz vor dem Überfliegen der Winde ausgeklinkt wird. Die erreichbare Flughöhe beträgt ein Drittel bis zur Hälfte der ursprünglichen Seillänge, bei besonders günstigen Wetterbedingungen mit starkem Gegenwind auch mehr.

Flugzeugschlepp

Beim Flugzeugschlepp oder abgekürzt „F-Schlepp“ wird das Segelflugzeug von einem Motorflugzeug in die Höhe gezogen. Der Flugzeugschlepp hat gegenüber dem Windenschlepp einige Vorteile: Während beim Windenschlepp die Schlepphöhe durch die Seillänge begrenzt ist und der Ausklinkort durch den Standort der Winde festgelegt ist, kann im Flugzeugschlepp beides frei gewählt werden. So kann, falls erforderlich, das Segelflugzeug einfach in eine thermisch bessere Gegend geschleppt werden.

Eigenstart

Einige Segelflugzeuge sind mit einem ausklappbaren Motor versehen, mit dem sie eigenständig starten können. Wenn die gewünschte Flughöhe erreicht wurde, kann der Antrieb einfach abgeschalten und in den Rumpf eingeklappt werden, sodass die aerodynamischen Eigenschaften des Fliegers weiterhin voll gegeben sind.

Die Ausbildung

Segelfliegen lernen kann beinahe jeder. Voraussetzung ist lediglich ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie eine Bescheinigung über die Flugtauglichkeit (Medical Class II) durch einen zertifizierten Fliegerarzt oder eine Fliegerärztin vor dem ersten Alleinflug.

Das Mindestalter für den Erwerb der Lizenz ist 16 Jahre. Die Ausbildung und der erste Alleinflug können jedoch schon mit 14 Jahren absolviert werden.

Die Ausbildung selbst lässt sich in drei Abschnitte gliedern:


Abschnitt A:

Im ersten Abschnitt deiner Segelflugausbildung fliegst du die ganze Zeit mit Lehrer/-in im Flugzeug. Dabei lernst du die grundlegenden Fertigkeiten des Fliegens, vom Start bis zur Landung. Außerdem lernst du, wie du dich in besonderen Situationen richtig verhältst, zum Beispiel bei einem Startabbruch. Wenn du dein Flugzeug beherrschst und auch dein/-e Fluglehrer/-in zufrieden ist, folgt anschließend die A-Prüfung, besser bekannt als der "Erste Alleinflug": Dies ist der Moment, in dem du zum ersten Mal allein und ohne Fluglehrer/-in drei Platzrunden fliegst.


Abschnitt B:

Hier baust du deine fliegerischen Fähigkeiten weiter aus, sowohl bei Alleinflügen als auch bei Flügen mit Fluglehrer/-in. Du lernst, steilere Kurven zu fliegen, Kurvenwechsel und Schnellflugübungen, aber auch schon, wie man Thermik erkennt und nutzt. Ein weiteres Ziel ist die Umschulung auf ein einsitziges Flugzeug. Für die B-Prüfung  werden drei Platzrunden im Alleinflug, Kreisflug mit 30 bis 45 Grad Querneigung, Kurvenwechsel, Schnellflug und eine Landung im Zielfeld 50 m × 200 m verlangt.


Abschnitt C:

Der dritte Abschnitt deiner Segelflugausbildung fokussiert sich auf das Fliegen in der Thermik. Hierbei lernst du Aufwinde zu erkennen und zentrieren, um dadurch an Höhe zu gewinnen und länger in der Luft zu bleiben. Die C-Prüfung umfasst einen Überlandflug mit mindestens 50 km alleine oder 100 km mit Fluglehrer/-in.


Theorieprüfung:

Die theoretische Ausbildung für die Segelfluglizenz umfasst die Fächer Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Für jedes dieser Fächer wird eine Prüfung abgelegt, die als bestanden gilt, wenn mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet wurden.


Praktische Prüfung:

Ist die Theorieprüfung bestanden und die praktischen Teile der Ausbildung erfolgreich absolviert, kann man die Zuweisung eines/einer Prüfers/-in beantragen, der die praktische Prüfung abnimmt. In drei Platzrunden muss der/die Lizenzanwärter/-in mit dem/der Prüfer/-in Flugmanöver wie z. B. Schnellflug, Kurvenwechsel, Hochgezogene Fahrtkurve, Rollübung und Seitengleitflug abfliegen. Über das genaue Prüfprogramm entscheidet dabei der/die Prüfer/-in.


Sprechfunkzeugnis:

Zur Ausübung des Flugfunks bedarf es eines Sprechfunkzeugnisses. Besitzt man kein Sprechfunkzeugnis, so müssen die entsprechenden Fähigkeiten im Rahmen der theoretischen Prüfung zur Segelfluglizenz nachgewiesen werden. In diesem Fall darf man jedoch keine Lufträume der Klassen C und D befliegen. Man unterscheidet zwei unterschiedliche Zeugnisse. Für den Erwerb einer (Segel-)Fluglizenz ist eines der beiden ausreichend:

BZF II – Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in deutscher Sprache. 

BZF I – Beschränktes Flugfunkzeugnis für die Durchführung des Flugfunks in englischer und deutscher Sprache. Dieses ist für Flüge im Ausland erforderlich.

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